Bestattungsinstitut Blümler

Eine Bestattung setzt großes Vertrauen voraus.

Was ist im Trauerfall zu beachten?

Der Tod eines lieben Angehörigen ist immer ein Schock. Doch gerade im Trauerfall sind leider einige Dinge zu regeln. Unser Bestattungsinstitut aus Babenhausen steht Ihnen selbstverständlich jederzeit mit Rat und Tat beiseite – jedoch können im Ausnahmezustand, den der Verlust eines geliebten Menschen immer darstellt, wichtige Angelegenheiten untergehen. Daher haben wir Ihnen eine kleine Übersicht zusammengestellt, mit deren Hilfe Sie sich sicher durch die schwierigen Stunden nach dem unmittelbaren Ableben Ihrer Angehörigen leiten lassen können.

Bestatter Babenhausen Trauerfall

Wenn der Angehörige zuhause verstirbt

Wenn der Angehörige zu Hause verstirbt, verständigen Sie bitte unmittelbar nach Eintritt des Todes den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst über die Rufnummer 116117. Ein Arzt muss herangezogen werden, um den Leichenschauschein auszustellen. Gleichzeitig informieren Sie bitte uns als Bestatter unter der Telefonnummer 06073 3458 über den Tod Ihres Angehörigen. Wir sind 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche für Sie erreichbar. Sobald der Arzt den Leichenschauschein ausgefüllt hat, dürfen wir den Verstorben abholen und überführen.

Wenn der Angehörige im Krankenhaus oder Pflegeheim verstirbt

Verstirbt Ihr Angehöriger im Krankenhaus oder Pflegeheim, entfällt der Anruf beim Hausarzt oder dem ärztlichen Notdienst. Das Pflegepersonal übernimmt diesen Schritt – Sie müssen dann nur noch unser Bestattungsinstitut in Babenhausen unter der 06073 3458 kontaktieren.

Ihr Bestatter kümmert sich um die organisatorischen Dinge

Gerne kommen wir für ein Gespräch über den Ablauf und den Termin der Beerdigung sowie zur Klärung anstehender organisatorischer Dinge zu Ihnen ins Haus. Oder wir führen das Gespräch bei uns im Bestattungsinstitut in Babenhausen, ganz so, wie Sie es wünschen.

Für die Beurkundung eines Sterbefalls benötigen wir von Ihnen:

  • Heiratsurkunde, wenn verheiratet
  • Geburtsurkunde, wenn nicht verheiratet
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerkt, wenn geschieden
  • Sterbeurkunde des Ehepartners, wenn verwitwet
  • Personalausweis des Verstorbenen
  • ID-Nummer

Gerne unterstützen wir Sie auch dabei, bestehende Versicherungen des Verstorbenen zu kündigen. Hierzu benötigen wir die entsprechenden Versicherungspolicen. Auch kümmern wir uns um Ihren Rentenantrag und erledigen für Sie alle Formalitäten.

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Wir hoffen, Ihnen mit dieser Übersicht einen ersten nützlichen Leitfaden für den Trauerfall im Familienkreis zur Hand gegeben zu haben. Sollten Ihnen Vorgehensweisen und notwendige Formalitäten unklar sein, so zögern Sie bitte nicht und rufen uns jederzeit unter der 06073/3458 an.

Wir beraten Sie unverbindlich, einfühlsam und immer mit der notwendigen Expertise zu allen Fragen rund um den Verlust geliebter Menschen.